Die Reitpferdeversicherung ist keine Pflichtversicherung und muss somit laut Gesetz nicht abgeschlossen werden, allerdings bewahrt sie im Schadensfall den Tierhalter vor oft erheblich finanziellen Konsequenzen. Denn sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich birgt der Umgang mit Pferden viele Risiken. Der Pferdeeigentümer (meist auch der Pferdehalter) haftet auch verschuldungsunabhängig, wenn der Schaden durch pferde-typisches Verhalten entsteht.
In jeder Reitpferdeversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden enthalten. Die Deckungssummen einer Reitpferdeversicherung sollten relativ hoch gewählt werden, da erfahrungsgemäß die Schäden (Sach- oder auch Personenschäden) beträchtlich sein können. Außerdem kann die Reitpferdeversicherung modular noch andere verschiedene Risiken mit einschließen, z. B. die Teilnahme an Turnieren, den ungewollten Deckakt oder auch den Beritt durch Fremd- oder Gastreiter.